Antrag auf Feststellung des GDB gestellt (Grad der Behinderung).
Erstes Ergebnis: 30% GDB ohne Merkzeichen.
Einspruch dagegen mit Übersendung weiterer Befunde.
Zweites Ergebnis: 80% GDB mit Merkzeichen B.
Nächster Einspruch.
Endergebnis: 100% GDB mit Merkzeichen B, H, G, aG
Merkzeichen Bezeichnung:
B = ständige Begleitperson erforderlich
H = hilflos
G = gehbehindert, Bewegungsfähigkeit stark beeinträchtigt
aG = außergewöhnlich Gehbehindert (Rollstuhlfahrer)
Der SB-Ausweis kann schon ab der Geburt oder rückwirkend beantragt werden, sofern eine Diagnose vorliegt. Beantragt wird der Ausweis beim Versorgungsamt. Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung bei mindestens 50% liegt.
Der SB-Ausweis bringt z.B. steuerliche Vorteile, ein KFZ kann auf das Kind umgemeldet werden, Einkommenssteuerfreibetrag, Parken auf Behindertenplätzen (wenn aG als Merkzeichen vorliegt und dann natürlich nur in Begleitung und zum Wohle des Kindes), meistens ermäßigter Eintritt oder Begleitperson frei, öffentliche Verkehrsmittel eventuell frei oder ermäßigt.