Hilfsmittel bekommt man in einem Orthopädie-Bedarf. Man lässt sich vom Kinderarzt, Hausarzt oder zuständigem SPZ ein Rezept für das entsprechende Hilfsmittel erstellen und dieses bekommt dann das Orthopädiehaus. Dieses erstellt dann einen Kostenvoranschlag und reicht den mit dem Rezept bei der Krankenkasse ein. Dann muss man abwarten, ob die Krankenkasse der Anschaffung des Hilfsmittels zustimmt und die Kosten übernimmt. In einzelnen Fällen kann es zu einer Zuzahlung kommen.
Windeln zahlt auch die Krankenkasse, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Der Kinderarzt stellt ein Attest aus über die Inkontinenz (wichtig: Tag und Nacht inkontinent muß auf dem Attest stehen) und dieses wird dann mit einem formlosen Antrag der Krankenkasse zugestellt.
Man bekommt außerdem noch einen Freibetrag für medizinische Pflegemittel (Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen, etc.), die man ebenfalls wie die Windeln zugesendet bekommt.
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